Catch and Release

Catch and Release (fangen und wieder freilassen)  ist hierzulande leider verboten. Das mag verstehen wer will - ich jedenfalls nicht. Wenn der Fisch gut gehakt wurde und unverletzt ist - wieso kann ich ihn dann nicht weiterschwimmen lassen?  Untermaßige bzw. geschonte Fische müssen ja auch zürück gesetzt werden - das verstößt dann nicht gegen das Tierschutzgesetz? Wer beim verbotenen zurücksetzen eines Fisches erwischt wird, hat mit einer Geldstrafe zu rechnen. Gerne würde ich wissen, welchem Gehirnakrobaten das eingefallen ist.  Vielleicht sollte er mal darüber nachdenken, dass das zurücksetzen eines (kapitalen) unverletzten Fisches nur dem Erhalt des Fischbestandes zu Gute kommt. Jeder Angler sollte immer noch selber entscheiden dürfen, ob sein Fang im Kochtopf landet oder weiter leben darf.

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